Einkommensteuersätze
Was ein Gründer auf Gehalt oder auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit zahlt, richtet sich nach einem progressiven Tarif und nach der Steuerklasse, die sich aus der Haushaltssituation ergibt. Die beiden Werte, die jeder Berechnung zugrunde liegen:
Zuletzt geprüft: 23. Juli 2026
Ausschließlich amtliche Quellen, jede Zahl einzeln verlinkt
Der Tarif
Höchster Grenzsteuersatz
42 %
guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026
Beitrag zum Beschäftigungsfonds
wird auf den Steuerbetrag erhoben
7 %
guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026
Steuerklassen
Klasse 1 alleinstehend · 1a alleinstehend mit Kindern oder ab 65 · 2 verheiratet/verpartnert und gemeinsam veranlagt
1, 1a und 2
guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026
Der Tarif ist progressiv: Der Grenzsteuersatz von 42 % erfasst nur den obersten Einkommensteil, die effektive Belastung liegt deutlich darunter. Die Steuerklasse wiegt dabei ebenso schwer wie der Tarif selbst — dasselbe Gehalt wird in Klasse 1 und in Klasse 2 sehr unterschiedlich besteuert.
Gründer, die sich aus der eigenen Gesellschaft ein Gehalt auszahlen, gelten steuerlich als Arbeitnehmer: Die Gesellschaft behält die Lohnsteuer anhand der Steuerkarte ein. Der offizielle Rechner auf guichet.lu simuliert den genauen Betrag für jedes Gehalt und jede Steuerklasse.
Zum Weiterlesen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Luxemburg?
Der höchste Grenzsteuersatz beträgt 42 %, erhöht um einen Beitrag von 7 % zum Beschäftigungsfonds, der auf die geschuldete Steuer erhoben wird.
Welche Steuerklassen gibt es in Luxemburg?
Klasse 1 für Alleinstehende, Klasse 1a für Alleinstehende mit Kindern oder ab 65 Jahren und Klasse 2 für Ehepaare und gleichgestellte Partner, die gemeinsam veranlagt werden.
Referenzmaterial aus amtlichen luxemburgischen Quellen, mit Quellenlink zu jeder Zahl. Dies ist Unterstützung bei der automatisierten Dokumentenerstellung, keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfen Sie jede Zahl für Ihren konkreten Fall anhand der verlinkten Quelle.
