Sozialversicherungsbeiträge
Auf jedes Gehalt in Luxemburg fallen Beiträge auf beiden Seiten an, eingezogen von der CCSS. Ein Gründer, der bei der eigenen Gesellschaft angestellt ist, zahlt den Arbeitnehmeranteil, die Gesellschaft den Arbeitgeberanteil; ein selbständiger Geschäftsführer trägt beides in einem einzigen Satz.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Ausschließlich amtliche Quellen, jede Zahl einzeln verlinkt
Beitragssätze
Arbeitnehmeranteil
12,95 (Krankenversicherung 3,05 + Pensionsversicherung 8,50 + Pflegeversicherung 1,40) — Beitragssätze 2026
CCSS · geprüft am 24. Juli 2026
Arbeitgeberanteil
die Bestandteile für Unfallversicherung und Mutualité des employeurs fallen je Unternehmen unterschiedlich aus
≈12,6–15,2 (Krankenversicherung 3,05 + Pensionsversicherung 8,50 + Unfallversicherung 0,65 × Bonus-Malus + Arbeitsmedizin 0,14 + Beitragsklasse der Mutualité des employeurs 0,23–2,66) — Beitragssätze 2026
CCSS · geprüft am 24. Juli 2026
Selbständige
≈25,15 (Krankenversicherung 6,10 + Pensionsversicherung 17,00 + Pflegeversicherung 1,40 + Unfallversicherung 0,65 bei Standardfaktor) — Beitragssätze 2026
CCSS · geprüft am 24. Juli 2026
Bemessung & Anmeldung
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze
das Fünffache des Mindestlohns; darüber fallen keine Beiträge mehr an
13.856,63 €
guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026
Frist zur Arbeitgeberanmeldung
Tage für die Meldung bei der CCSS
8
compliance doc §2 / CCSS affiliation · geprüft im Juli 2026
Wenn ein Mitarbeiter erkrankt
Zeitraum der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
der Arbeitgeber zahlt das Gehalt bis zum Ende des Kalendermonats weiter, in den der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Referenzzeitraums von 18 Monaten fällt; ab dem Folgemonat übernimmt die CNS
guichet.public.lu · geprüft am 24. Juli 2026
Erstattung durch die Mutualité des employeurs
der Bemessungsgrundlage: Bruttogehalt zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zu Kranken-, Renten- und Unfallversicherung — Arbeitsunfähigkeiten sind fristgerecht zu melden
80 %
ccss.public.lu · geprüft am 24. Juli 2026
Klartext: Wer einstellt, trägt das Gehalt seines Mitarbeiters durch rund die ersten 13 Krankheitswochen innerhalb eines beliebigen 18-Monats-Zeitraums (bis zum Ende des Monats, in den der 77. Krankheitstag fällt), und die Mutualité des employeurs erstattet davon 80 % — danach übernimmt die CNS. Rechnen Sie das bei Ihrer ersten Einstellung ein; es ist die Kostenüberraschung, von der Gründer am häufigsten berichten.
Zum Weiterlesen
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Sozialbeiträge eines Arbeitnehmers in Luxemburg?
2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil 12,95 % des Bruttogehalts: 3,05 % Krankenversicherung, 8,5 % Rentenversicherung und 1,4 % Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt rund 12,6–15,2 % obendrauf. Der Rentenbeitrag stieg zum 1. Januar 2026 von 16 % auf 17 % (insgesamt, hälftig geteilt).
Gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze in Luxemburg?
Ja. Die Beiträge werden auf Einkommen bis zum Fünffachen des sozialen Mindestlohns berechnet — 13.856,63 € pro Monat beim aktuellen Index.
Wer zahlt, wenn mein Mitarbeiter krank ist?
Zunächst Sie: Das Gehalt läuft weiter bis zum Ende des Monats, in den der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 18 Monaten fällt, davon erstattet die Mutualité des employeurs 80 %. Danach zahlt die CNS direkt an den Mitarbeiter.
Referenzmaterial aus amtlichen luxemburgischen Quellen, mit Quellenlink zu jeder Zahl. Dies ist Unterstützung bei der automatisierten Dokumentenerstellung, keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfen Sie jede Zahl für Ihren konkreten Fall anhand der verlinkten Quelle.
