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GründerdatenbankEinreichungen & FristeneCDF-Plattform

eCDF-Plattform

Fast jede wiederkehrende Einreichung einer luxemburgischen Gesellschaft läuft über eine einzige Plattform: eCDF, die Sammelstelle des Staates für Finanzdaten. Was sie ist, was durch sie hindurchmuss, und die Fristen dazu.

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Ausschließlich amtliche Quellen, jede Zahl einzeln verlinkt

Die Plattform

Was eCDF ist

eCDF, die elektronische Plattform des Staates zur Erhebung von Finanzdaten, ist ein Projekt des CTIE; Gesellschaften bereiten dort ihre periodischen und jährlichen Erklärungen, ihre Jahresabschlüsse und den normierten Kontenplan vor, validieren und übermitteln sie

ecdf.b2g.etat.lu · geprüft am 14. August 2026

Wie Einreichungen übermittelt werden

Einreichungen erreichen eCDF entweder als XML-Dateien, die die Buchhaltungssoftware nach der vom CTIE vorgegebenen Struktur erzeugt, oder per Eingabe und Validierung in den Online-Formularen

ecdf.b2g.etat.lu · geprüft am 14. August 2026

Wohin die Jahresabschlussdaten fließen

die in eCDF validierten Jahresabschlüsse dienen der offiziellen Hinterlegung beim RCS und stehen dem STATEC für Statistiken sowie der AED und der ACD zur Prüfung der jährlichen Mehrwertsteuer- und Steuererklärungen zur Verfügung

ecdf.b2g.etat.lu · geprüft am 14. August 2026

Was über eCDF läuft

MwSt-Erklärungen — verpflichtender Kanal

seit dem 1. Januar 2020 muss jede Mehrwertsteuererklärung — monatlich, vierteljährlich oder jährlich — elektronisch über eCDF eingereicht werden, per Online-Formular oder XML-Datei

guichet.public.lu · geprüft am 14. August 2026

Frist der MwSt-Erklärung

monatliche bzw. vierteljährliche Erklärungen sind vor dem 15. des auf den Zeitraum folgenden Monats fällig und werden elektronisch über eCDF eingereicht

guichet.public.lu · geprüft am 24. Juli 2026

Hinterlegung des Jahresabschlusses

Monate nach Geschäftsjahresende (Generalversammlung binnen 6, Hinterlegung binnen 1 weiteren)

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compliance doc §2 · geprüft im Juli 2026

Im Klartext: Die Buchhaltungssoftware spricht XML mit eCDF, und dieselben validierten Daten dienen anschließend der Hinterlegung der Abschlüsse beim RCS und den Gegenprüfungen der Steuerverwaltungen. Der Zugang erfordert ein berufliches Zertifikat und einen genehmigten eCDF-Zugangsantrag — weshalb die meisten Gründer die Plattform nur durch ihren Buchhalter sehen.

eCDF und MyGuichet sind nicht dasselbe

Die beiden staatlichen Plattformen verwechselt am Anfang fast jeder. eCDF ist der Ort, an dem die Erklärungen selbst eingereicht werden — MwSt-Erklärungen, Jahresabschlüsse, der normierte Kontenplan. MyGuichet.lu ist der allgemeine Verwaltungsschalter; für die Mehrwertsteuer beherbergt es eTVA-C, das den Stand Ihres MwSt-Kontos zeigt, die eCDF-Einreichung aber nicht ersetzt.

Häufige Fragen

Was ist eCDF in Luxemburg?

eCDF ist die elektronische Plattform des Staates zur Erhebung von Finanzdaten, betrieben vom CTIE. Gesellschaften bereiten dort periodische und jährliche Erklärungen, Jahresabschlüsse und den normierten Kontenplan vor, validieren und übermitteln sie.

Reiche ich meine MwSt-Erklärung über eCDF oder über MyGuichet.lu ein?

Die Erklärung selbst läuft über eCDF — die elektronische Einreichung ist seit dem 1. Januar 2020 für jede MwSt-Erklärung verpflichtend. Die Anwendung eTVA-C auf MyGuichet.lu zeigt den Stand Ihres MwSt-Kontos; sie ersetzt die eCDF-Einreichung nicht.

Referenzmaterial aus amtlichen luxemburgischen Quellen, mit Quellenlink zu jeder Zahl. Dies ist Unterstützung bei der automatisierten Dokumentenerstellung, keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfen Sie jede Zahl für Ihren konkreten Fall anhand der verlinkten Quelle.