Rechtsformen & Stammkapital
Die drei Gesellschaftsformen, zwischen denen die meisten Gründer wählen, und das Kapital, das jede von ihnen verlangt. Die Sàrl-S ist die Einstiegsform: Sie tauscht ein Mindestkapital von 1 € gegen eine Tätigkeitsbeschränkung und eine Rücklagepflicht.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Ausschließlich amtliche Quellen, jede Zahl einzeln verlinkt
Mindeststammkapital
Sàrl — Mindestkapital
12.000 €
guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026
Sàrl-S — Mindestkapital
1 €
guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026
Sàrl-S — Höchstkapital
darüber muss die Gesellschaft in eine gewöhnliche Sàrl umgewandelt werden
12.000 €
guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026
SA — Mindestkapital
30.000 €
guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026
SA — Einzahlungspflicht
Kapital vollständig gezeichnet und bei der Gründung zu mindestens einem Viertel eingezahlt
guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026
Besonderheiten der Sàrl-S
Jährliche Rücklagepflicht
% des Jahresreingewinns, bis Kapital und Rücklage zusammen 12.000 € erreichen
5 %
guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026
Wer die Sàrl-S nutzen kann
Handwerker, Händler, Industrielle und bestimmte freie Berufe — Tätigkeiten, die einer Niederlassungsgenehmigung bedürfen
compliance doc §1 / guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026
Wie Gründer in der Praxis entscheiden
Die Sàrl ist die übliche operative Gesellschaft: festes Kapital von 12.000 € und keine Tätigkeitsbeschränkung. Die Sàrl-S beseitigt die Kapitalhürde für natürliche Personen als Gründer, deren Tätigkeit eine Niederlassungsgenehmigung erfordert; eine Gesellschaft kann an ihr nicht beteiligt sein. Die SA wählt man dort, wo Aktien handelbar sein müssen — externe Investoren, Aktiengattungen oder eine spätere Übertragung.
Die Sàrl-S ist kein Dauerzustand. Sobald Kapital und gesetzliche Rücklage zusammen 12.000 € erreichen, ist die Umwandlung in eine gewöhnliche Sàrl der vorgesehene nächste Schritt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine Gesellschaft in Luxemburg?
Eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sàrl-S) kann mit einem Stammkapital ab 1 € gegründet werden. Eine gewöhnliche Sàrl verlangt 12.000 €, eine Aktiengesellschaft (SA) 30.000 €, wovon mindestens ein Viertel eingezahlt sein muss.
Kann eine Sàrl-S mehr als 12.000 € Kapital haben?
Nein. 12.000 € ist die gesetzliche Obergrenze für eine Sàrl-S; wird sie erreicht, löst das die Umwandlung in eine gewöhnliche Sàrl aus.
Referenzmaterial aus amtlichen luxemburgischen Quellen, mit Quellenlink zu jeder Zahl. Dies ist Unterstützung bei der automatisierten Dokumentenerstellung, keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfen Sie jede Zahl für Ihren konkreten Fall anhand der verlinkten Quelle.
