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GründerdatenbankGesellschaftsformen & KapitalRechtsformen & Stammkapital

Rechtsformen & Stammkapital

Die drei Gesellschaftsformen, zwischen denen die meisten Gründer wählen, und das Kapital, das jede von ihnen verlangt. Die Sàrl-S ist die Einstiegsform: Sie tauscht ein Mindestkapital von 1 € gegen eine Tätigkeitsbeschränkung und eine Rücklagepflicht.

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Ausschließlich amtliche Quellen, jede Zahl einzeln verlinkt

Mindeststammkapital

Sàrl — Mindestkapital

12.000 €

guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026

Sàrl-S — Mindestkapital

1 €

guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026

Sàrl-S — Höchstkapital

darüber muss die Gesellschaft in eine gewöhnliche Sàrl umgewandelt werden

12.000 €

guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026

SA — Mindestkapital

30.000 €

guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026

SA — Einzahlungspflicht

Kapital vollständig gezeichnet und bei der Gründung zu mindestens einem Viertel eingezahlt

guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026

Besonderheiten der Sàrl-S

Jährliche Rücklagepflicht

% des Jahresreingewinns, bis Kapital und Rücklage zusammen 12.000 € erreichen

5 %

guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026

Wer die Sàrl-S nutzen kann

Handwerker, Händler, Industrielle und bestimmte freie Berufe — Tätigkeiten, die einer Niederlassungsgenehmigung bedürfen

compliance doc §1 / guichet.public.lu · geprüft im Juli 2026

Wie Gründer in der Praxis entscheiden

Die Sàrl ist die übliche operative Gesellschaft: festes Kapital von 12.000 € und keine Tätigkeitsbeschränkung. Die Sàrl-S beseitigt die Kapitalhürde für natürliche Personen als Gründer, deren Tätigkeit eine Niederlassungsgenehmigung erfordert; eine Gesellschaft kann an ihr nicht beteiligt sein. Die SA wählt man dort, wo Aktien handelbar sein müssen — externe Investoren, Aktiengattungen oder eine spätere Übertragung.

Die Sàrl-S ist kein Dauerzustand. Sobald Kapital und gesetzliche Rücklage zusammen 12.000 € erreichen, ist die Umwandlung in eine gewöhnliche Sàrl der vorgesehene nächste Schritt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mindestkapital für eine Gesellschaft in Luxemburg?

Eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sàrl-S) kann mit einem Stammkapital ab 1 € gegründet werden. Eine gewöhnliche Sàrl verlangt 12.000 €, eine Aktiengesellschaft (SA) 30.000 €, wovon mindestens ein Viertel eingezahlt sein muss.

Kann eine Sàrl-S mehr als 12.000 € Kapital haben?

Nein. 12.000 € ist die gesetzliche Obergrenze für eine Sàrl-S; wird sie erreicht, löst das die Umwandlung in eine gewöhnliche Sàrl aus.

Referenzmaterial aus amtlichen luxemburgischen Quellen, mit Quellenlink zu jeder Zahl. Dies ist Unterstützung bei der automatisierten Dokumentenerstellung, keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfen Sie jede Zahl für Ihren konkreten Fall anhand der verlinkten Quelle.