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Körperschaftsteuer

Was eine luxemburgische Gesellschaft auf ihren Gewinn zahlt, setzt sich aus drei Ebenen zusammen: der Körperschaftsteuer, einem Solidaritätszuschlag auf diese Steuer zugunsten des Beschäftigungsfonds und einer Gewerbesteuer, die von der Gemeinde abhängt. Zusammengerechnet zahlt eine Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg-Stadt ab dem Steuerjahr 2025 23,87 %.

Zuletzt geprüft: 23. Juli 2026

Ausschließlich amtliche Quellen, jede Zahl einzeln verlinkt

Die drei Ebenen

Körperschaftsteuer (IRC) — Normalsatz

steuerpflichtiges Einkommen über 200.000 €, ab Steuerjahr 2025

16 %

impotsdirects.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026

Körperschaftsteuer — ermäßigter Satz

steuerpflichtiges Einkommen bis 175.000 €

14 %

legilux.public.lu · geprüft am 24. Juli 2026

Körperschaftsteuer — Übergangsbereich

24.500 € + 30 % des 175.000 € übersteigenden Einkommens (steuerpflichtiges Einkommen zwischen 175.000 € und 200.000 €)

Loi du 20 décembre 2024 (Mémorial A 589), art. 12 amending art. 174 LIR · geprüft am 24. Juli 2026

Zuschlag für den Beschäftigungsfonds

wird auf die Körperschaftsteuer erhoben, nicht auf den Gewinn

7 %

guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026

Gewerbesteuer — Basissatz

3 %

guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026

Gewerbesteuer — Luxemburg-Stadt

Basissatz × Hebesatz der Stadt von 225 %; andere Gemeinden weichen ab

6,75 %

guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026

Gewerbesteuer — Freibetrag

wird bei körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften von der Bemessungsgrundlage abgezogen

17.500 €

guichet.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026

Kombinierter Satz, Luxemburg-Stadt

23,87 %

impotsdirects.public.lu · geprüft am 23. Juli 2026

Klartext: Auf 100.000 € steuerpflichtigen Gewinn zahlt eine Gesellschaft in Luxemburg-Stadt über alle drei Ebenen hinweg rund 23.870 €. Die drei Steuern werden getrennt veranlagt, wirken wirtschaftlich aber als eine einzige Last — kalkulieren Sie mit dem kombinierten Satz, nicht mit dem Nominalsatz von 16 %.

Den kombinierten Satz richtig lesen

Die 23,87 % sind ein Rechenergebnis, keine eigene Steuer: 16 % Körperschaftsteuer, dazu 7 % dieser Steuer für den Beschäftigungsfonds (1,12 Punkte), dazu 6,75 % Gewerbesteuer in Luxemburg-Stadt. Gesellschaften mit Sitz in anderen Gemeinden wenden deren eigenen Hebesatz an; der kombinierte Wert bewegt sich also mit dem Gesellschaftssitz.

Kleine Gewinne zahlen weniger: Die Reform 2025 hat den ermäßigten Satz für steuerpflichtiges Einkommen bis 175.000 € auf 14 % festgesetzt (Gesetz vom 20. Dezember 2024, Mémorial A 589), mit einer Übergangsformel bis 200.000 €. Zu beachten: Bei unserer letzten Prüfung zeigten die Übersichtsseiten von guichet.lu noch die Tarifstufen vor 2025 — deshalb verweisen die Zeilen oben auf das Gesetz selbst.

Erklärungen, Zahlungen & Verluste

Frist für die Steuererklärung

31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres (Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung, seit dem Steuerjahr 2022)

ACD · geprüft am 24. Juli 2026

Vorauszahlungen

von der ACD festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlungen; Fälligkeitstermine nach dem amtlichen Steuerkalender (Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer: 10. Februar / 10. Mai / 10. August / 10. November)

ACD · geprüft am 24. Juli 2026

Verlustjahre

Verluste aus den 17 zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahren werden mit künftigen Gewinnen verrechnet, älteste zuerst; kein Verlustrücktrag

ACD · geprüft am 24. Juli 2026

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Luxemburg 2026?

Ab dem Steuerjahr 2025 beträgt der kombinierte Satz für eine Gesellschaft in Luxemburg-Stadt 23,87 %: 16 % Körperschaftsteuer, dazu 7 % Zuschlag für den Beschäftigungsfonds auf diese Steuer, dazu 6,75 % Gewerbesteuer.

Zahlt jede luxemburgische Gesellschaft 23,87 %?

Nein. Der Gewerbesteueranteil fällt je nach Gemeinde unterschiedlich aus, und Gewinne bis 175.000 € werden mit dem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 14 % statt 16 % belegt, was die kombinierte Last kleiner Gesellschaften senkt.

Referenzmaterial aus amtlichen luxemburgischen Quellen, mit Quellenlink zu jeder Zahl. Dies ist Unterstützung bei der automatisierten Dokumentenerstellung, keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfen Sie jede Zahl für Ihren konkreten Fall anhand der verlinkten Quelle.